| |
Unser
Grundprinzip
Die Restaurierung von historischen Orgelwerken nach denkmalpflegerischen
Gesichtspunkten unter Beachtung der Bestimmungen und Richtlinien der Denkmalpflege.
Jedoch nicht nur die kompromisslose Rückführung auf einen dokumentierten
Originalzustand oder die Erhaltung eines gewachsenen Zustandes kann einziger
allgemein gültiger Grundsatz sein.
Mit einzubeziehen ist auch eine langfristig gute Funktionsfähigkeit des
historischen Instrumentes, da nur so gewährleistet ist, dass die historische
Orgel auch eine Zukunft hat.
|